Die Wohngruppe in Toppenstedt…

  • nimmt Jugendliche und junge Erwachsene ab 14 Jahren mit der Perspektive der Verselbständigung auch über das 18. Lebensjahr hinaus auf
  • bietet 9 Plätze, davon 2 Plätze für die Zielgruppe § 35a SGB VIII
  • verfügt über Einzelzimmer mit Gemeinschaftsbad
  • arbeitet mit einem Bezugspädagog*innensystem
  • bietet schulische Unterstützung und Förderung und arbeitet eng mit den Schulen und Ausbildungsinstitutionen zusammen
  • umfasst ein großes Außengelände sowie Räumlichkeiten für Freizeitaktivitäten

Die Jugendlichen und jungen Volljährigen leben in einem zweistöckigen insgesamt etwa 336 qm großen Haus, das von einem 1630 qm großen Grundstück umgeben ist. Die Einrichtung verfügt insgesamt über neun Einzelzimmer sowie ein Notzimmer im Keller des Hauptgebäudes.

Der in 2020 neu erstellte Anbau mit eigenem Eingang sowie Gartenzugang verfügt dabei über drei Einzelzimmer, Küche und Bad und dient explizit der Verselbständigung.

Grundlage für die Arbeit mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist eine individuell erarbeitete und mit dem öffentlichen Träger abgestimmte Hilfeplanung.

Die Rechtsgrundlage bilden der § 27 in Verbindung mit §§ 34 und 41 SGB VIII.

Die Freizeitgestaltung im Ort orientiert sich an den individuellen Interessen und zeitlichen Möglichkeiten. Jede*r kann ein Vereinsangebot wahrnehmen. Neben der Bemühung um Integration in bestehende Angebote (Fußballverein, Freiwillige Feuerwehr) bieten die Räumlichkeiten des Hauses und das Gelände vielfältige Möglichkeiten. Gruppenübergreifende Angebote des Kinderhauses finden insbesondere im Rahmen der Verselbständigung statt.