Die Wohngruppe in Wittorf…

  • nimmt Jungen in der Regel ab Schulalter bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres auf
  • verfügt über 10 Plätze, davon maximal drei Plätze für die Zielgruppe gemäß § 35a SGB VIII
  • bietet Einzelzimmer mit eigener Dusche und Toilette. Die Kinder nutzen das 1,3 ha große Gesamtgelände des Kinderhauses
  • arbeitet mit einem Bezugspädagog*innensystem
  • bietet gezielte schulische Unterstützung und Förderung und arbeitet eng mit den Schulen der Kinder zusammen

Das Kinderhaus ist von einem 1,3 ha großen Gelände umgeben. Es wird als großes Spielgelände genutzt, so dass den Kindern im Freien vielfältige Betätigungsmöglichkeiten offenstehen. Angelegt sind Sitzgruppen, ein Fußballplatz, eine große Sandkiste, eine Schaukel, Kletterhügel mit Rutsche sowie ein Grillplatz. Es sind ein Basketballkorb und eine Tischtennisplatte vorhanden. Optional besteht die Möglichkeit zur Anlage eines Gemüsegartens und der Tierhaltung. Neu ist die Anlage eines Projektbereiches für Gruppenaktivitäten auf dem Außengelände mit Bauwagen und erlebnispädagogisch orientierten Arealen, welches auch von externen Gruppen genutzt werden kann.

Dem Ziel der Rückführung bzw. Klärung folgend ist die Gruppe methodisch darauf ausgerichtet, den individuellen Prozess der jeweiligen Familie zu unterstützen. Das heißt, dass keine Beheimatung des Kindes in der Gruppe stattfindet, sondern die Perspektive gerichtet ist auf ein Wiederzusammenleben der Familie. Kontakt zur Familie wird daher prozessorientiert ausgedehnt und vorrangig angesehen. So können beispielsweise Heimfahrten und Besuchskontakte erweitert werden, Geschwisterkontakte werden auch im Rahmen von Übernachtungsbesuchen im Kinderhaus gefördert. Mit den Eltern findet eine intensive Abstimmung statt, sie werden nach individueller Möglichkeit in den Alltag des Kindes einbezogen.

Das Zusammenwirken von Bezugsbetreuer*in und Familienarbeiter*in als Tandem stellt eine weitere zentrale methodische Ausrichtung der Gruppe dar. Die Zuständigkeit der Bezugsbetreuer*in bezieht sich auf die Belange des Kindes, dessen Wahrnehmung der vorhandenen Problemstellungen und deren  Begleitung und Bearbeitung. Die Familienarbeiter*in arbeitet gemeinsam mit den Eltern an notwendigen Veränderungen für einen gelingenderen Alltag der Familie. Gemeinsam führen Bezugsbetreuer*in und Elternarbeiter*in die Perspektiven von Eltern und Kind unter deren Beteiligung zusammen.

Grundlage für die Arbeit mit den Kindern ist eine individuell erarbeitete Hilfeplanung unter Berücksichtigung des familiären Umfeldes.