Die Mädchenwohngruppe…

… vertsteht sich als familienunterstützende stationäre Betreuung für Mädchen mit

Verselbständigungsmöglichkeit und

  • nimmt Mädchen in der Regel ab Schulalter auf
  • verfügt über 9 Plätze
  • bietet Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer und Balkon bzw. Terrasse
  • arbeitet mit einem Bezugspädagog*innensystem
  • bietet schulische Unterstützung und Förderung und arbeitet eng mit den Schulen und Ausbildungsinstitutionen zusammen
  • bietet für ältere Mädchen die Möglichkeit, sich in altersgerechten Entwicklungsbereichen zu üben
  • umfasst ein kleines Außengelände mit Spielmöglichkeiten und Garten

Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 34 und 35a SGB VIII, bei Verselbständigung § 41 in Verbindung mit dem § 27 SGB VIII

Dem Ziel der Rückführung bzw. Klärung folgend ist die Gruppe methodisch darauf ausgerichtet, den individuellen Prozess der jeweiligen Familie zu unterstützen. Das heißt, dass keine Beheimatung des Kindes / Jugendlichen in der Gruppe stattfindet, sondern die Perspektive gerichtet ist auf ein Wiederzusammenleben der Familie. Kontakt zur Familie wird daher prozessorientiert ausgedehnt und vorrangig angesehen (so können beispielsweise Heimfahrten und Besuchskontakte erweitert werden). Mit den Eltern findet eine intensive Abstimmung statt, sie werden maximal in den Alltag des Kindes einbezogen.

Das Zusammenwirken von Bezugsbetreuer**in und Elternarbeiter*in/-berater*in als Tandem stellt eine weitere zentrale methodische Ausrichtung der Gruppe dar. Die Zuständigkeit der Bezugsbetreuer*in bezieht sich auf die Belange des Kindes / der Jugendlichen, der Wahrnehmung der vorhandenen Schwierigkeiten und deren Begleitung und Bearbeitung. Die Familienarbeiter*in entwickelt gemeinsam mit den Eltern notwendige Veränderungen für einen gelingenderen Alltag der Familie. Gemeinsam führen Bezugsbetreuer*in und Familienarbeiter*in die Perspektiven von Eltern und Kind / Jugendlich*er unter deren Beteiligung zusammen.